Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt Leben. Um diese Schutzwirkung zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Prüfung gesetzlich vorgeschrieben.
Wir prüfen Ihre PSAgA fachgerecht und normkonform.
PSAgA ist extremen Belastungen ausgesetzt und kann durch Nutzung oder Lagerung beschädigt werden.
Typische Mängel sind:
beschädigte Gurte oder Nähte
Verschleiß an Verbindungselementen
defekte Karabiner oder Falldämpfer
UV- oder Materialschäden
fehlende Kennzeichnungen
Nur geprüfte Ausrüstung bietet im Ernstfall zuverlässigen Schutz.
Die Prüfung ist verpflichtend.
Wichtige Vorschriften:
DGUV Regel 112-198 / 112-199
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
DGUV Vorschrift 1
✔ rechtssichere Prüfung nach DGUV
✔ Prüfung durch befähigte Person
✔ schnelle Durchführung vor Ort
✔ Prüfprotokoll für Ihre Dokumentation
✔ Kennzeichnung mit Prüfplakette


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