Skip to content Skip to footer

Leiterprüfung nach DGUV Vorgaben – Prüfung von Leitern und Tritten

Leitern und Tritte gehören zu den am häufigsten verwendeten Arbeitsmitteln in Betrieben. Gleichzeitig zählen sie zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle. Aus diesem Grund schreibt die DGUV Information 208-016 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten vor.

Wir führen die fachgerechte Prüfung von Leitern und Tritten in Ihrem Unternehmen durch – schnell, zuverlässig und rechtssicher.

First icon

Some description text for this item

Second icon

Some description text for this item

Third icon

Some description text for this item

Warum müssen Leitern geprüft werden?

Durch tägliche Nutzung können Leitern beschädigt oder verschlissen sein. Bereits kleine Defekte können zu schweren Unfällen führen.

Typische Mängel sind zum Beispiel:

  • beschädigte Holme oder Sprossen

  • lockere Verbindungen

  • defekte Spreizsicherungen

  • fehlende rutschhemmende Füße

  • verbogene oder instabile Bauteile

Eine regelmäßige Prüfung stellt sicher, dass nur sichere Leitern im Betrieb verwendet werden.

Gesetzliche Grundlage

Die Prüfung von Leitern ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wichtige Vorschriften sind:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“

  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Arbeitsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.

Ihre Vorteile im Überblick

 

✔ rechtssichere Prüfung nach DGUV
✔ Prüfung durch befähigte Person
✔ schnelle Durchführung vor Ort
✔ Prüfprotokoll für Ihre Dokumentation
✔ Kennzeichnung mit Prüfplakette

Jetzt Termin zur Leiterprüfung anfragen

E-mail
Passwort
Passwort bestätigen